Ellen R. Dornhaus

Ausstellung im Haus an der Redoute 23.02.2022

Schwarz-Weiss 2022 - Aschermittwoch der Kuenstler

Dies ist eine Pressemitteilung der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg

Vom 2. bis zum 27. März 2022 findet im Haus an der Redoute in der Kurfuerstenallee 1a die traditionelle Ausstellung Schwarz-Weiss - Aschermittwoch der Kuenstler statt. Die Ausstellung, die 1980 von dem damaligen Bezirksvorsteher Norbert Hauser ins Leben gerufen wurde, feierte 2020 ihr 40jähriges Bestehen. Im vergangenen Jahr musste sie Corona-bedingt pausieren. Insgesamt 54 Kuenstlerinnen und Kuenstler haben sich in diesem Jahr mit ihren Arbeiten fuer die Teilnahme an der Ausstellung beworben. Damit hat die Schau auch 2022 wieder eine hohe Anzahl an Interessentinnen und Interessenten aus dem Stadtbezirk Bad Godesberg und der Umgebung erreicht. Die von den Bewerbern eingereichten Arbeiten muessen dabei strenge Vorgaben erfuellen: Jeder Bewerber darf bis zu drei Arbeiten einreichen, die sowohl thematisch als auch formal zusammenpassen muessen und nicht älter als drei Jahre sein duerfen. Ausserdem werden nur Arbeiten in den Farben Schwarz, Weiss und den sich daraus ergebenden Grautönen zugelassen. Farbenfasten ist dabei das Motto der Ausstellung, die traditionell am Aschermittwoch und damit nach der - eigentlich - bunten Fuenften Jahreszeit eröffnet wird. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern Bonner und Bad Godesberger Kulturinstitutionen hatte insgesamt 114 Arbeiten aus den Bereichen Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur zu begutachten. 51 Werke von 33 Kuenstlerinnen und Kuenstlern wurden ausgewählt und in die Ausstellung aufgenommen. Hieraus entstanden ist wieder ein beeindruckender und lebendiger Querschnitt durch die Bad Godesberger Kunstszene. Die Ausstellung wird an Aschermittwoch im Rahmen eines Pressetermins von Bezirksbuergermeister Christoph Jansen eröffnet. Sie kann dann ab dem 3. März jeweils Mittwoch bis Sonntag von 14 bis 18 Uhr besichtigt werden. Der Eintritt ist frei.

Fuer den Besuch der Ausstellung gelten die Regeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Demnach haben immunisierte Personen Zutritt zu den Ausstellungsräumen und es muss eine medizinische Maske getragen werden.